Abrechnung

Die in Rechnung gestellten Kosten für Leistungen in meiner Praxis orientieren sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Sie werden vor Ort direkt in bar bezahlt.  Somit tragen Sie als Patient die Kosten zu 100 %.

 

Sie erhalten jedoch auf Wunsch eine Rechnung, die Sie bei Bedarf bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. privaten Krankenzusatzversicherung einreichen können. In welcher Höhe und für welche Leistungen Ihnen Kosten erstattet werden, bestimmt der Umfang bzw. die Vereinbarungen, die Sie mit dem Versicherer getroffen haben.

 

Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für Behandlungen durch einen Heilpraktiker nicht.